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Statuten mittelalterlicher Ordensgemeinschaften im Vergleich

Bearbeiter:
Markus Bitterlich
FOVOG-Dresden
Wormser Str. 26
D - 01062 Dresden
Kontakt: markus.bitterlich(at)mailbox.tu-dresden.de
Das Dissertationsprojekt beschäftigt sich mit dem Partikularrecht der mittelalterlichen Ordensgemeinschaften, wobei im Mittelpunkt der Untersuchung ein struktureller Vergleich der Statuten und Konstitutionen ausgewählter religiöser Orden und Kommunitäten des Hoch- und Spätmittelalters steht. Vom ius commune blieb das Recht der Orden recht unberührt, wobei einer der Gründe - neben der unüberschaubaren Vielfalt - die den Orden vom Papst zugebilligte weitgehende Rechtsautonomie gewesen sein dürfte. Die Orden nutzten diesen Freiraum in extensiver Weise und schufen sich eigene partikulare Rechtstexte.

Zu den basalen Normen der hochmittelalterlichen Orden und Gemeinschaften gehören die Regel, sodann consuetudines, Statuten und weitere normative Texte. Es hat jedoch den Anschein, dass für die Zeitgenossen oft keine klaren Unterscheidungsmerkmale zwischen den verschiedenen Bezeichnungen existierten. Der kleinste gemeinsame Nenner der bisherigen Forschung für eine Definition von Statutentexten ist wohl der, dass es sich um schriftliche, im Konsens gesatzte, in die Zukunft wirkende Normen handelt.

In der Studie soll diese Auslegung überprüft und gegebenenfalls genauer bestimmt werden. Dabei wird ein möglichst breiter Vergleich der Statutentexte verschiedener mittelalterlicher Orden und Religiosengemeinschaften angestrebt. Es muss freilich auch auf die Eigenheiten und unterschiedlichen Verfassungsstrukturen der Verbände eingegangen werden, um zum einen diejenigen Institutionen zu beschreiben, welche legislative Kompetenzen besaßen und zum anderen zu erörtern, wie stark diese Befugnisse jeweils ausgeprägt waren. Ein weiterer Schritt soll schließlich die vergleichende Untersuchung der Texte selbst sein. Hierbei wird weniger der inhaltliche, sondern vielmehr der strukturelle Vergleich im Vordergrund stehen, um Aussagen zum Typus ‚Statut‘ treffen zu können. Das heißt, dass Aufbau und Anlagemethode der Texte sowie ihr eigentümlicher Duktus beziehungsweise Formulierungsmuster beleuchtet werden sollen. Wie bereits einzelne Untersuchungen gezeigt haben, deuten sich hier unterschiedliche Entwicklungen und Strukturmuster an, die in der Arbeit weiterverfolgt und ausgebaut werden.

http://www.fovog.de/gradstatutendt.html